Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
der Currently Away UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich und Reisekonzept (Exklusivität)
1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen (nachfolgend „ARB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Currently Away UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Veranstalter“) und Ihnen als Reisegast (nachfolgend „Kundin“). Sie gelten für alle Pauschalreiseverträge, die über den Online-Shop unter www.currently-away.de oder auf anderem Wege mit dem Veranstalter geschlossen werden.
1.2 Exklusivität („Women Only“): Das Reisekonzept von Currently Away ist speziell darauf ausgerichtet, einen geschützten Raum für Frauen zu schaffen, der den persönlichen Austausch und die Vernetzung in einer vertrauensvollen Atmosphäre fördert. Aufgrund dieser besonderen Zweckbestimmung und der damit verbundenen Gruppenkonstellation richten sich die Reiseangebote ausdrücklich und ausschließlich an Frauen.
1.3 Der Veranstalter behält sich vor, Buchungen von Personen, die nicht dieser Zielgruppe angehören, abzulehnen. Sollte die Kundin bei der Buchung falsche Angaben bezüglich ihrer Zugehörigkeit zur Zielgruppe machen, ist der Veranstalter berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall findet die Regelung über die Stornierungskosten (siehe Ziffer 6) entsprechend Anwendung.
2. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
2.1 Der Veranstalter unterrichtet die Kundin vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des jeweiligen Bestimmungslandes. Diese Informationen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz. Angehörige anderer Staaten erkundigen sich bitte beim zuständigen Konsulat.
2.2 Die Kundin ist eigenverantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich erforderlichen Reisedokumente (z. B. gültiger Personalausweis oder Reisepass), eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
2.3 Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen (z. B. eine verweigerte Einreise oder zusätzliche Rückreisekosten), gehen zu Lasten der Kundin, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt.
3. Vertragsschluss und Buchungsablauf
3.1 Die Darstellung der Reisen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsangebots.
3.2 Durch das Durchlaufen des Online-Bestellprozesses und das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ (oder einer vergleichbaren Beschriftung) gibt die Kundin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages gegenüber dem Veranstalter ab.
3.3 Unmittelbar nach Eingang der Buchung erhält die Kundin eine automatisierte Bestätigung über den Erhalt der Buchung per E-Mail. Diese Bestätigung dokumentiert lediglich den technischen Eingang und stellt noch keine Annahme des Vertrages dar.
3.4 Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter der Kundin die Annahme des Angebots durch eine separate Buchungsbestätigung (zusammen mit dem Sicherungsschein gemäß Ziffer 5) auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklärt.
3.5 Erfolgt die Buchung für mehrere Teilnehmerinnen durch eine einzige Kundin, so steht diese für die Vertragsverpflichtungen aller von ihr angemeldeten Personen wie für ihre eigenen ein, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.6 Die Teilnahme an Reisen von Currently Away setzt eine einmalige Identitätsverifikation voraus. Die Verifikation erfolgt nach Buchungsabschluss durch einen externen, DSGVO-konformen Anbieter (Didit Identity). Hierzu sind ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie eine Frontkamera erforderlich.
Die Kundin erhält unmittelbar nach der Buchung einen Verifikationslink per E-Mail. Die Verifikation ist innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung abzuschließen.
Bei technischen Problemen im Rahmen der Verifikation (z.B. unlesbares Dokument, Verbindungsprobleme) oder wenn der ausgewiesene Geschlechtseintrag nicht eindeutig einer der verfügbaren Kategorien entspricht bzw. kein Geschlechtseintrag im Dokument enthalten ist, wird die Kundin gebeten, uns unter hi@currently-away.de zu kontaktieren. Wir bemühen uns in jedem Fall um eine gemeinsame Lösung.
Kann die Verifikation nicht abgeschlossen werden und kommt keine Einigung zustande, gilt die Buchung als storniert. Die geleistete Anzahlung wird vollständig zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 5 bis 7 Werktagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.
Currently Away prüft Ausnahmefälle individuell und entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine Teilnahme mit den Sicherheits- und Gruppenanforderungen vereinbar ist.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung des Reisepreises erfolgt in zwei Teilbeträgen. Mit der Buchung im Online-Shop leistet die Kundin eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises. Der Veranstalter nimmt diese Zahlung unter dem Vorbehalt an, dass der Kundin unverzüglich nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung nebst Sicherungsschein gemäß Ziffer 5 (Insolvenzabsicherung) auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) übermittelt wird.
4.2 Die Restzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Hierzu übersendet der Veranstalter der Kundin rechtzeitig vor Fälligkeit einen personalisierten Zahlungslink per E-Mail.
4.3 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheines in einer Summe fällig.
4.4 Leistet die Kundin die Anzahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht der Kundin besteht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die Kundin mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
5. Insolvenzabsicherung (Sicherungsschein)
5.1 Zur Absicherung der Kundengelder für den Fall der eigenen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz hat der Veranstalter eine Kautionsversicherung zur Insolvenzabsicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.
5.2 Der Veranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn der Kundin zuvor ein Sicherungsschein ausgehändigt wurde. Der Sicherungsschein verbrieft der Kundin den direkten Anspruch gegen den Versicherer für den Fall, dass Reiseleistungen infolge einer Insolvenz des Veranstalters ausfallen oder die Kundin im Hinblick auf die Reise Aufwendungen machen musste, die ihr der Veranstalter nicht erstattet.
5.3 Ein Sicherungsschein wird der Kundin zusammen mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als PDF-Anhang per E-Mail) zur Verfügung gestellt.
6. Rücktritt durch die Kundin (Stornierungskosten)
6.1 Die Kundin kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zu erklären.
6.2 Tritt die Kundin vom Reisevertrag zurück, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder am Bestimmungsort außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.
6.3 Der Veranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet
- Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
- 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
- Ab 29 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
6.4 Der Kundin bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
6.5 Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
6.6 Die Kundin kann bis zum Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) erklären, dass statt ihrer eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Aufgrund des besonderen Reisekonzepts (siehe Ziffer 1.2) muss diese Ersatzperson ebenfalls der Zielgruppe (Frauen) entsprechen. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften die ursprüngliche Kundin und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
7. Rücktritt durch den Veranstalter
7.1 Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
- in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem die Erklärung dem Kunden spätestens zugegangen sein muss, angegeben hat und
- in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
7.2 Ein Rücktritt ist spätestens am 35. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber der Kundin zu erklären.
7.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.4 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält die Kundin auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
8. Leistungsänderungen und Wettervorbehalt (Besonderheit Segelreisen)
8.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Da der Charakter der Reise als “gemeinsames Erlebnis” und Retreat im Vordergrund steht, behält sich der Veranstalter vor, die konkrete Ausgestaltung, den Ort und den Zeitpunkt einzelner Programmpunkte (z.B. Workshops, gemeinsame Aktivitäten) erst vor Ort final festzulegen, sofern dies dem Gesamtzuschnitt der Reise entspricht.
8.2 Nautischer Vorbehalt: Bei Reisen auf See (insbesondere Segelreisen) liegt die endgültige Entscheidung über die Routenführung, den Besuch bestimmter Häfen oder Buchten sowie den zeitlichen Ablauf beim jeweiligen Skipper (Schiffsführer). Der Skipper ist berechtigt, die geplante Route aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Wetterlage (z. B. Starkwind, Sturm) jederzeit zu ändern.
8.3 Änderungen der Route oder des Zeitplans, die aufgrund von Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen oder zur Sicherheit der Teilnehmerinnen und des Schiffes erfolgen, stellen keine erheblichen Leistungsänderungen dar und begründen keinen Anspruch auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz, sofern der Charakter der Reise als Segel-Retreat erhalten bleibt.
8.4 Der Veranstalter ist verpflichtet, die Kundin über Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail oder Messenger-Gruppe vor Ort) zu informieren.
8.5 Ersatz von Begleitpersonen: Sollte die Reise mit einer spezifischen Leiterin, Expertin oder Gast-Referentin beworben worden sein, stellt ein Wechsel dieser Person keinen erheblichen Reisemangel dar, sofern der Veranstalter eine fachlich gleichwertige Ersatzperson stellt und der Gesamtzuschnitt der Reise (insbesondere das Thema der Reise) erhalten bleibt. Ein Rücktrittsrecht der Kundin besteht in diesem Fall nur, wenn die Anwesenheit der spezifischen Person als wesentliche Bedingung für den Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
9. Mitwirkungspflichten und Gesundheit
9.1 Gesundheitliche Anforderungen: Jede Teilnehmerin ist verpflichtet, vor Buchung ihre körperliche Eignung für die Reise (insbesondere bei Reisen, die besondere Anforderungen an die Beweglichkeit stellen, wie z.B. Segelreisen: Trittsicherheit, Schwindelfreiheit und allgemeine Beweglichkeit auf engem Raum) selbst zu prüfen. Bei chronischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen ist der Veranstalter vor Buchung zu informieren.
9.2 Schwimmfähigkeit: Für die Teilnahme an Yacht-Reisen wird die sichere Schwimmfähigkeit der Kundin vorausgesetzt. Mit der Buchung bestätigt die Kundin, dass sie über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt.
9.3 Mängelanzeige (Abhilfeverlangen): Tritt während der Reise ein Mangel auf, ist die Kundin verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber dem Veranstalter oder der Reiseleitung vor Ort anzuzeigen. Der Veranstalter wird im Rahmen des Möglichen für Abhilfe sorgen. Unterlässt die Kundin die Anzeige schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
9.4 Verhalten in der Gruppe: Unsere Reisen leben von einem respektvollen Miteinander und der Schaffung eines geschützten Raumes für Frauen. Der Veranstalter toleriert keine Form von Diskriminierung, Belästigung, aggressivem Verhalten oder die nachhaltige Störung des Gruppenfriedens. Sollte eine Teilnehmerin durch ihr Verhalten die Durchführung der Reise gefährden, andere Teilnehmerinnen beeinträchtigen oder Sicherheitsanweisungen (insbesondere des Skippers) missachten, kann der Veranstalter den Reisevertrag nach erfolgloser Abmahnung kündigen. Bei besonders schweren Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich. In diesen Fällen erfolgt ein sofortiger Ausschluss von der weiteren Reise ohne Erstattungsanspruch; der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
9.5 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
9.6. Haftung für selbst verursachte Schäden: Die Kundin haftet für Schäden, die sie selbst an Unterkünften, Yachten, Leihausrüstung oder sonstigen Einrichtungen verursacht. Dies umfasst insbesondere:
- Verlust von Schlüsseln, Zugangskarten oder Leihausrüstung
- Beschädigung von Einrichtungsgegenständen
- Schäden an Inventar oder technischer Ausrüstung
- Verschmutzungen, die über normale Abnutzung hinausgehen
Der Veranstalter kann erforderliche Reparatur- oder Ersatzkosten zunächst an den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Unterkunft, Yacht-Verleiher, etc.) begleichen und diese Kosten anschließend von der Kundin zurückfordern.
Die Kundin ist verpflichtet, derartige Schäden unverzüglich dem Veranstalter oder der Reiseleitung vor Ort zu melden.
Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reisegepäckversicherung sowie einer privaten Haftpflichtversicherung, die auch Schäden auf Reisen abdeckt.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
10.2 Leistungsende: Die Haftung des Veranstalters ist streng auf die im Reisevertrag genannten Leistungen beschränkt. Sie beginnt mit dem offiziellen Reisebeginn am Treffpunkt und endet mit dem offiziellen Reiseende (z. B. Check-out aus der Unterkunft bzw. von der Yacht). Für Umstände, die nach dem offiziellen Reiseende eintreten (z. B. Verzögerungen beim individuellen Rücktransport, Streiks am Flughafen oder private Anschlussaufenthalte), übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
10.3 Fremdleistungen: Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. optionale Ausflüge vor Ort, individuelle An- und Abreise), sofern diese ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
10.4 Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck oder persönlichen Gegenständen der Kundin, sofern dies nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruht. In diesem Zusammenhang wird auf die Bedeutung einer Reisegepäckversicherung hingewiesen.
10.5 Berufshaftpflichtversicherung: Zur Absicherung der Kundinnen besteht eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter bei der Hiscox SA, Bernhard-Wicki-Str. 3, 80636 München. Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung umfasst die weltweiten Tätigkeiten des Veranstalters.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Kundin und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11.3 Als Gerichtsstand wird der Sitz des Veranstalters vereinbart, sofern die Kundin, Kauffrau oder eine Person ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist. Für Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Reiseveranstalter, soweit nicht anders angegeben:
Currently Away UG (haftungsbeschränkt)
Hoheluftchaussee 109
20253 Hamburg
Vertreten durch die Geschäftsführerin:
Tessa Braun
E-Mail: hi@currently-away.de
Telefon: +49 175 5024407
Internet: www.currently-away.de
Handelsregister: HRB 197250
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE460829559
Stand: Mai 2026